8. Februar 2010
Zwei Meldungen vom gleichen Tag, die wunderbar zusammen passen:
Ein wegen Steuerhinterziehung verurteilter Deutscher hat in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger 7,3 Millionen Euro zahlen. Das hat das fürstliche Landgericht in Liechtenstein entschieden, weil die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert hatte, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. So konnten diese sich weder selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und mit geringeren Geldstrafen davonkommen, noch von einer zeitweiligen Amnestie profitieren. Das Gericht hatte sich mit den 7,3 Millionen Euro an der Bewährungsauflage orientiert, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt worden war. Damit hat er, wenn er seine in Deutschland zu zahlenden Steuerschuld von 6,3 Millionen Euro beglichen hat, noch eine fette Million verdient.
Weniger professionell arbeiteten diese hier: Nachdem ihr Anlageberater Millionen ihres Geldes im Ausland verzockt hatte, haben fünf Rentner im Alter von 60 bis 74 Jahren den Mann am 16. Juni 2009 in Speyer entführt. Sie fingen den Geschäftsmann vor dessen Wohnung ab, fesselten ihn mit Klebeband, verfrachteten ihn in eine Kiste, die sie in den Kofferraum ihres Wagens hievten und versteckten ihr Opfer im bayerischen Chieming im Keller ihres Hauses. Sie forderten 2,5 Millionen Euro und zwangen den Anlageberater, die Rückzahlung schriftlich zuzusichern. Dem 56jährigen Gefangenen gelang es, eine versteckte Botschaft auf einem Fax zu hinterlassen, das an einen Schweizer Treuhänder geschickt wurde. Der alarmierte die Polizei, die über die Faxkennung die Adresse des Absenders ausfindig machte. SEK-Beamte stürmen das Einfamilienhaus und befreien den Anlageberater am vierten Tag seiner Entführung. Prozess beginnt heute vor der 2. Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts.
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Abgezockt |
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6. Februar 2010
In der ZDF-Satiresendung “heute Show” konnte man gestern abend erfahren, welche Gemeinsamkeiten zwischen dem seit 30 Jahre arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher Arno Dübel und den Staatssekretären von Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel bestehen. Auf den Nenner gebracht kann man das so zusammenfassen: 30 Dübel sind 1 Niebel.
Hier der Link zur Sendung. Viel Vergnügen.
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Filme | Mit Tag(s) versehen: Hartz IV, Satire |
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3. Februar 2010
Es ist scheinbar nach wie vor zu wenig bekannt: Wenn ALG-II-Bezieher zu Meldeterminen vorgeladen werden, kann die Behörde die notwendigen Fahrtkosten erstatten. Dabei gibt es keine Bagatellgrenze, also auch Fahrtkosten unter 6 Euro sollen erstattet werden. Das jedenfalls hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Danach sollen die Ämter berücksichtigen, dass bei ALG II nur ein Betrag von weniger als 20 Euro im Monat, also weniger als 1 Euro am Tag, für die Teilnahme am Verkehr zur Verfügung steht. “Eine Ablehnung der Kostenübernahme wird danach gegenüber Leistungsempfängern nach dem SGB II regelmäßig nicht in Betracht kommen,” entschieden die Bundesrichter.
Eine Ausnahme wäre nur bei besonders geringen Kosten vorstellbar. Die können in einem Sammelantrag zusammengefasst werden. In dem Urteil ging es um etwa 3,50 Euro je Termin, das war nach Ansicht des Gerichts jedenfalls zu hoch. In den letzten Jahren wurde vermutlich in Millionen von Einzelfällen die Kostenübernahme verweigert. Wer davon betroffen war, kann immer noch einen Antrag auf nachträgliche Erstattung stellen. Und: Bei künftigen Terminen immer gleich den Sachbearbeiter fragen, wie die Kosten zu beantragen sind bzw. ausgeglichen werden.
Quelle: gegen-hartz.de
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Paragraphendschungel, Regelsatz |
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2. Februar 2010
Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen. Dies geht aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System hervor, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. In den meisten Fällen seien demnach von Langzeitarbeitslosen falsche Angaben gemacht worden, mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren.
Ertappt wurden zudem deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Aus der Jahresbilanz geht hervor, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden. 2008 waren es noch etwa 36.500 gewesen.
Insgesamt hatten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung Hartz IV. Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro.
Quelle: tagesschau.de
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