Gegen Sozialgerichtsänderung

Die Konferenz der Justiz- und die der Arbeits- und Sozialminister haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die mögliche Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes und der Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbereitet.

Geplant ist unter anderem, Gebühren in Sozialgerichtsverfahren einzuführen, was heißt, dass Arbeitslose nicht mehr kostenlos gegen falsche ALG-Bescheide klagen können. Was das im Endeffekt bedeutet, ist klar: Hartz IV-Bezieher werden endgültig entrechtet, denn das Geld für die Klage vor dem Sozialgericht haben sie nicht. Weitere geplante Änderungen kann man in dieser pdf-Datei nachlesen.

Wir rufen dazu auf, diesen offenen Brief auszudrucken, zu unterschreiben und an die darin angegebene Adresse zu senden. Außerdem wäre es gut, diese Infos zu verbreiten.

Eine Antwort zu Gegen Sozialgerichtsänderung

  1. Wer Beziehern von Transferleistungen die Möglichkeit nimmt, auf der untersten Ebene der Sozialgerichtsbarkeit kostenfrei zu klagen, der trägt maßgeblich zur weiteren Aushöhlung des Sozialstaates bei.

    Von Waffengleichheit kann dann überhaupt nicht mehr die Rede sein. Aber wen wundert das in einem Staat käuflicher Gesetzgebung, Rechtsprechung und einer korrupten und willfährigen Executive. Ich stelle fest, die Gewaltentrennung gibt es nicht mehr, weil die Gewalten käuflich sind.

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