Missbrauch von 1-Euro-Jobs

3. Dezember 2011

Fast 160.000 Menschen arbeiten derzeit zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz in einem Ein-Euro-Job. Die meisten arbeiten in sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenheimen oder säubern im Auftrag der Stadt Parkanlagen. Hierfür bekommen die Betroffenen eine Aufwandsentschädigung von Ein- bis Zwei Euro pro Stunde. Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Arbeitsgelegenheiten „im öffentlichen Interesse sind“ und „keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen ersetzen“. Demnach dürfen AGH-Stellen nur dann besetzt werden, wenn dafür niemand anderes gekündigt wird. Im Grundsatz muss eine Zusätzlichkeit bestehen, wofür Arbeitgeber sogar Förderungen durch Jobcenter erhalten.

Prüfbericht: Vielfach keine Zusätzlichkeit
Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt nun ein interner Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums vor, der zeigt, dass vielfach der Grundsatz „Zusätzlichkeit“ nicht eingehalten wurde. Die Stellen waren in ihrer Tätigkeitsbeschreibung von den regulären Arbeiten kaum zu unterscheiden.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte bereits mehrfach kritisiert, dass Hartz IV-Bezieher Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. Bei der Prüfung durch den BRH zeigte sich, dass Jobcenter ALG II-Bezieher oft wahllos Ein-Euro-Jobs zuweisen, so dass Städte, Wohlfahrtsverbände, christliche Einrichtungen wie die Caritas oder Diakonie und private Unternehmen “ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentliche geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren”.

Bereits vor drei Jahren hatten Prüfer des Bundesarbeitsministeriums die Vergabepraxis der Jobcenter geprüft. Schon damals wurden massive Unregelmäßigkeiten deutlich.

Quelle: gegen-hartz-de


Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter

27. August 2011

Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am “Tag der offenen Tür”. Demnach müssen Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um “zusätzliche” Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre Beschäftigung verdrängt.

Im konkreten Fall hatte das Karlsruher Jobcenter eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, in dem sie als Putzfrau eingesetzt wurde. Das BSG verpflichtete die Jobcenter überdies, in ihren Zuweisungsschreiben an Arbeitslose die “konkret auszuübende Tätigkeit” im Ein-Euro-Job genau zu benennen, da “allein das Jobcenter” für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt “verantwortlich bleibt”.

Genaue Prüfung der Tätigkeiten

Damit müssen Jobcenter “nun sehr viel genauer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten und prüfen, für welche Tätigkeiten sie Ein-Euro-Jobs veranlassen”, sagte ein Mitarbeiter des Gerichts mit Blick auf die Konsequenzen der Entscheidung.

In Ein-Euro-Jobs können Empfänger von Hartz IV vermittelt werden. Die Maßnahme dient zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Sie ist aber seit ihrer Einführung im Jahr 2005 umstritten, weil in der Praxis gesetzliche Vorgaben oftmals umgangen werden und Einrichtungen die Ein-Euro-Jobber auf regulären Stellen einsetzen, um Kosten zu sparen.

AZ: B 4 AS 1/10 R

Quelle: tagesschau.de


Serviceberater: Missbrauch als billige Arbeitskraft

4. August 2011

Eine Presseerklärung von uns (Bergsträßer Anzeiger, 4. August 2011):

“Wir möchten niemandem die Freude über eine erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung nehmen”, schreibt die Erwerbsloseninitiative Andere Wege in einer Pressemitteilung. Aber in Zusammenhang mit der Maßnahme “Serviceberater für Energie- und Wasserspartechnik (HWK)” von einer “Chance für Langzeitarbeitslose” oder von einem “Sprungbrett für Jobs” zu sprechen, wie das derzeit der Fall sei, habe mit der Realität nichts zu tun. Der BA hatte in seiner Dienstagausgabe auf dieser Seite über das Projekt berichtet.

Die Qualifizierung zum “Serviceberater für Energie- und Wasserspartechnik”, auch Stromspar-Coach genannt, sei zunächst einmal nichts anderes als ein monatelanger Ein-Euro-Job, so Andere Wege. Neben einer theoretischen Schulung bestehe sie darin, Wohnungen anderer Erwerbsloser auf deren Wunsch hin energietechnisch zu optimieren. Am Ende der Qualifizierung stehe eine Abschlussprüfung – “und dann ist alles genau wie vorher”, schreibt die Initiative.

Einen Job bekommt man nicht

Einen Job bekomme man mit dieser Qualifizierung nicht. Man könne daran anschließend eine Zusatzweiterbildung zum “Energieberater im Handwerk” machen, wofür normalerweise ein Meister- oder Hochschulabschluss Voraussetzung sei. Aber nicht einmal jeder zehnte Stromspar-Coach nutze diese Möglichkeit, weil dazu weitere Qualifikationen vorhanden sein müssen.

“Die positiven Seiten der Qualifizierung zum Stromspar-Coach liegen anderswo”, schreibt Andere Wege. Werde von Erwerbslosen nach ihrer Beratung durch einen Stromspar-Coach weniger Wasser und Heizenergie verbraucht, müssten die Kommunen im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung weniger Wasser- und Heizkosten zahlen. Der Erwerbslose selbst spare bei den Stromkosten, und auch die Umwelt werde weniger belastet. Langfristig würden durch jeden Check mehr als zwei Tonnen Kohlendioxid eingespart. Das seien, da bundesweit bislang gut 50 000 Haushalte entsprechend optimiert wurden, mehr als 100 000 Tonnen weniger CO2-Emmissionen pro Jahr.

“Aber all diese positiven Effekte”, gibt Andere Wege zu bedenken, “werden durch die Arbeit von Menschen erzielt, die dabei keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, sondern als Ein-Euro-Jobber eingesetzt werden, ohne nach dieser Qualifizierung nennenswert bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.”

“Alles in allem”, so Andere Wege abschließend, “reiht sich diese Qualifizierung in eine Reihe von weiteren angedachten Maßnahmen, wie z. B. Bürgerarbeit, die alle gut klingen, am Ende aber nur dazu dienen, Erwerbslose im Sozial- und Umweltbereich als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen – und dadurch reguläre und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu verdrängen. Der Staat zieht sich immer mehr aus der Sozialpolitik zurück – Arbeitslose sollen es richten. Das ist unserer Meinung nach kein Anlass für Freudenartikel, sondern eher dafür, die schöne neue Billiglohnarbeitswelt kritisch zu hinterfragen.”


Rechtswidrigkeit von Ein-Euro-Jobs

17. April 2011

Das Bundessozialgericht (BSG) hat festgestellt (B 14 AS 98/10 R), dass Menschen, die zu Ein-Euro-Jobs herangezogen wurden, die gegen die Zusätzlichkeitsforderung verstoßen, einen Anspruch auf Wertersatz aus der Differenz Sozialleistung, Sozialversicherung und Mehraufwandentschädigung zum Tariflohn haben. Laut Bericht des Bundesrechnungshofs vom 12.08.2010 verstoßen mehr als die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs dagegen. Zusätzlichkeit bedeutet, dass der Job zusätzlich zu bestehen Arbeitsplätzen angeboten werden muss, nicht anstatt vorhandener Arbeitsplätze. Der Ein-Euro-Job darf also keine regulären Jobs verdrängen.

Es ist aus der Veröffentlichung des BSG noch nicht ersichtlich, wie der Wertersatz geltend zu machen ist. Klar ist, er muss sich gegen das Jobcenter richten, und es besteht mindestens eine dreijährige Rückwirkungsfrist (§ 195 BGB), vielleicht sogar eine vierjährige (§ 45 SGB I). Wie das Wertersatzverfahren genau aussehen kann, ist ohne Urteilsbegründung noch nicht klar. Die Zeit bis dahin kann allerdings schon genutzt werden, um an der Glaubhaftmachung dahingehender Ansprüche zu arbeiten. Also welche Tätigkeit wurde durchgeführt, warum verstößt sie gegen die Zusätzlichkeit, wie kann die jeweilige Behauptung bewiesen werden. Wir wünschen viel Erfolg.


Bundesrechnungshof kritisiert 1-Eurojobs

15. November 2010

Der Bundesrechnungshof hat in einem internen Bericht eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. Die Vergabe von Ein-Euro-Jobs durch die Jobcenter würden in der Mehrzahl der Fälle die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt nicht erhöhen, heißt es in der Untersuchung, die der “Süddeutschen Zeitung” vorliegt.

Danach würden bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlen. Außerdem wird kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor meist wahllos Arbeitsgelegenheiten zuwiesen, ohne weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen. Die Rechnungsprüfer bemängelten weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit seit 2005 nicht merklich verbessert hätten.

Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu führen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche “ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren”, zitiert die “SZ” den Bericht.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 2009 im Schnitt 320.000 Menschen in geförderten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. In 280.000 Fällen handelt es sich um Ein-Euro-Jobs. Die Kosten dafür bezifferte die BA auf 1,7 Milliarden Euro.

Quelle: tagesschau.de