Fast 160.000 Menschen arbeiten derzeit zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz in einem Ein-Euro-Job. Die meisten arbeiten in sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenheimen oder säubern im Auftrag der Stadt Parkanlagen. Hierfür bekommen die Betroffenen eine Aufwandsentschädigung von Ein- bis Zwei Euro pro Stunde. Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Arbeitsgelegenheiten „im öffentlichen Interesse sind“ und „keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen ersetzen“. Demnach dürfen AGH-Stellen nur dann besetzt werden, wenn dafür niemand anderes gekündigt wird. Im Grundsatz muss eine Zusätzlichkeit bestehen, wofür Arbeitgeber sogar Förderungen durch Jobcenter erhalten.
Prüfbericht: Vielfach keine Zusätzlichkeit
Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt nun ein interner Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums vor, der zeigt, dass vielfach der Grundsatz „Zusätzlichkeit“ nicht eingehalten wurde. Die Stellen waren in ihrer Tätigkeitsbeschreibung von den regulären Arbeiten kaum zu unterscheiden.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte bereits mehrfach kritisiert, dass Hartz IV-Bezieher Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. Bei der Prüfung durch den BRH zeigte sich, dass Jobcenter ALG II-Bezieher oft wahllos Ein-Euro-Jobs zuweisen, so dass Städte, Wohlfahrtsverbände, christliche Einrichtungen wie die Caritas oder Diakonie und private Unternehmen “ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentliche geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren”.
Bereits vor drei Jahren hatten Prüfer des Bundesarbeitsministeriums die Vergabepraxis der Jobcenter geprüft. Schon damals wurden massive Unregelmäßigkeiten deutlich.
Quelle: gegen-hartz-de
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