Bensheimer “Architektenprozess”

19. Mai 2012

Monatelang lies sich Bensheims Bürgermeister Herrmann von einem Architekten Entwürfe zur Gestaltung des Innenstadtbereichs rund um den Beauner Platz entwerfen. Der Architekt ging davon aus, dass es sich dabei um einen Auftrag handelt. Doch Herrmann verhandelte ohne offizielles Mandat des Magistrats, am Ende blieb der Architekt auf seiner Arbeit sitzen und sollte nicht mal ein Honorar dafür bekommen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Stadt Bensheim dazu verurteilt, dem Architekten 100.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Hinzu kommen Anwaltskosten von rund 60 000 Euro. Herrmann hat sich aufgrund des politischen Drucks bereit erklärt, die Kosten selber zu übernehmen. Also alles bestens?

Es gibt Aspekte, die unserer Meinung nach noch nicht diskutiert worden sind. Denn natürlich ist dem Architekten nicht nur ein materieller Schaden dadurch entstanden, dass er während der Arbeiten für Herrmann keine anderen Aufträge annehmen konnte, sondern die Stadt hat indirekt auch von den Gesprächen zwischen Herrmann und dem Architekturbüro profitiert. Auch wenn keiner seiner Entwürfe umgesetzt wird, weiß man zumindest anhand der abgelehnten Vorlagen bei künftigen Planungen, welche Art von Gestaltung nicht in Frage kommt. Alles Dinge, die das nächste Architekturbüro bereits von vorn herein ausschließen kann. Auf diese Weise wird bei künftigen Planungen Zeit, und damit Geld gespart.

Die Vorgehensweise von Herrmann zeigt die typische Methode, mit der heutzutage Freiberufler und Handwerker über den Tisch gezogen werden. Der Schreinermeister, der Zeichnungen für einen begehbaren Wandschrank fertigen soll, der Programmierer, bei dem man Design-Vorschläge für eine Website anfordert, die Goldschmiedin, von der man Ideen für die neue Fassung einer Kette erwartet – alles unverbindlich, natürlich, und kostenlos – erlebt immer häufiger, dass der Kunde den von ihm in Auftrag gegebenen Entwurf ablehnt, um ihn später leicht modifiziert von jemand anderem umsetzen zu lassen und damit die Entwicklungskosten zu sparen, denn gerade die kreative Phase ist die kostenintensive. Juristisch kann man wenig dagegen tun, weil es selten Schriftliches gibt kaum jemand fünfstellige Honorare für einen langwierigen Rechtsstreit aufbringen kann.

Auch Beschäftigte anderer Branchen sind von dieser Masche betroffen. In einer Zeit, in der jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland keinen festen Job hat, sondern unter prekären Verhältnissen arbeitet, ist der Konkurrenzkampf zum nackten Existenzkampf geworden. Wer auf die regelmäßige Verlängerung seines Zeitvertrags angewiesen ist, wer endlose Praktika in der Hoffnung auf eine spätere Übernahme oder Ein-Euro-Jobs in der Hoffnung auf eine anschließende Festanstellung absolviert, ist auf Gedeih und Verderben dem Fairplay des Auftraggebers ausgeliefert, wird aber meist nur schamlos ausgenutzt.

Schön, dass Bensheim im Oktober Fairtrade-Stadt geworden ist. Noch schöner wäre es, wenn die Stadt auch bei der Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern fair mit ihren Partnern umgehen würde.


DGB: Mini-Jobs führen zu Dumpinglöhnen

16. März 2012

Rund siebeneinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Mini-Jobs – für höchstens 400 Euro pro Monat. Arbeitgeber wandeln gerne reguläre Arbeitsplätze in solche 400-Euro-Jobs um, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: “Um eben billiger – auch an Tarifverträgen vorbei – mit angeblichen Aushilfen reguläre Beschäftigung zu machen. Damit entgehen den Beschäftigten Löhne und die Sozialversicherung.”

Am Beispiel der Discount-Lebensmittelkette “Netto” wird das deutlich. Laut Gewerkschaft ver.di sind hier rund 30.000 Mini-Jobber beschäftigt. Das ist fast die Hälfte aller Beschäftigten der Kette – alles angebliche “Aushilfen”.

Der Vorteil für das Unternehmen ist laut DGB: Es zahle den Mini-Jobbern viel weniger pro Stunde als den übrigen Beschäftigten, nämlich nur einen Mindestlohn von 7,50 Euro. Anderen Beschäftigten stünden mindestens knapp neun Euro zu. Dadurch spare “Netto” im Jahr fast 40 Millionen Euro, auf Kosten der Mitarbeiter.

Mittlerweile arbeitet jeder fünfte in Deutschland in einem 400-Euro-Job, im Einzelhandel ist es sogar jeder dritte. Dabei wurden die Mini-Jobs 2003 eingeführt als “Sprungbrett in den Arbeitsmarkt”. Mini-Jobber sollten also möglichst schnell eine andere, besser bezahlte reguläre Arbeit finden.

Das sei nicht erreicht worden, sagt der Gewerkschaftsbund: “Im Gegenteil, vor allem Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Frauen sind in den Kleinstarbeitsverhältnissen gefangen. Sie sind buchstäblich in diesen Niedriglohnsektor eingemauert”, kritisiert Buntenbach.

Quelle: tagesschau.de


Jeder zwölfte Leiharbeiter bezieht Hartz IV

8. Februar 2012

Von 820.000 Leiharbeitern in Deutschland musste jeder zwölfte Leiharbeiter sein Gehalt 2011 aufstocken. Zusätzlich zu seinem Lohn hat jeder zwölfte Leiharbeiter im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld II bezogen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit, wie die “Berliner Zeitung” berichtet. Demnach erhielten 65.000 der gut 820.000 Leiharbeiter in Deutschland Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitslose – etwa 7000 mehr als im Jahr zuvor.

Im Jahr 2010 hatte die Regierung für die Aufstockung des Leiharbeitergehalts nach eigenen Angaben rund 420 Millionen Euro aufgewendet. Die Gewerkschaften fordern seit langem, dass Zeitarbeiter Stammbeschäftigten bei der Bezahlung gleichgestellt werden.

Quelle: tagesschau.de


Missbrauch von 1-Euro-Jobs

3. Dezember 2011

Fast 160.000 Menschen arbeiten derzeit zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz in einem Ein-Euro-Job. Die meisten arbeiten in sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenheimen oder säubern im Auftrag der Stadt Parkanlagen. Hierfür bekommen die Betroffenen eine Aufwandsentschädigung von Ein- bis Zwei Euro pro Stunde. Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Arbeitsgelegenheiten „im öffentlichen Interesse sind“ und „keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen ersetzen“. Demnach dürfen AGH-Stellen nur dann besetzt werden, wenn dafür niemand anderes gekündigt wird. Im Grundsatz muss eine Zusätzlichkeit bestehen, wofür Arbeitgeber sogar Förderungen durch Jobcenter erhalten.

Prüfbericht: Vielfach keine Zusätzlichkeit
Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt nun ein interner Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums vor, der zeigt, dass vielfach der Grundsatz „Zusätzlichkeit“ nicht eingehalten wurde. Die Stellen waren in ihrer Tätigkeitsbeschreibung von den regulären Arbeiten kaum zu unterscheiden.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte bereits mehrfach kritisiert, dass Hartz IV-Bezieher Aufgaben der öffentlichen Hand übernehmen. Bei der Prüfung durch den BRH zeigte sich, dass Jobcenter ALG II-Bezieher oft wahllos Ein-Euro-Jobs zuweisen, so dass Städte, Wohlfahrtsverbände, christliche Einrichtungen wie die Caritas oder Diakonie und private Unternehmen “ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentliche geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren”.

Bereits vor drei Jahren hatten Prüfer des Bundesarbeitsministeriums die Vergabepraxis der Jobcenter geprüft. Schon damals wurden massive Unregelmäßigkeiten deutlich.

Quelle: gegen-hartz-de


Jobs bei Amazon: “Wie im Arbeitslager”

22. November 2011

Wir haben bereits in dem Artikel Ohne Lohn bei Amazon darüber berichtet, dass manche Jobcenter dem Internetversandunternehmen Amazon kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Nach Angaben des Sprechers der Regionaldirektion NRW der Arbeitsagentur, Werner Marquis, sparte Amazon im Jahr 2010 „durch die Regelung etwa 950.000 Euro“. Nach Protesten und Berichten in regionalen und überregionalen Zeitungen stoppte die Arbeitsagentur Werne die Zuweisungen von Aushilfskräften für die Vorweihnachtszeit.

Jetzt erhebt das Erwerbslosen-Forum (ELO) neue Vorwürfe. Die Initiative wirft Amazon vor, dass die Saisonkräfte bereits im letzten Jahr ein zweiwöchiges unbezahltes „Praktikum“ absolvieren mussten. Die gleichen Menschen mussten auch in diesem Jahr erneut zwei Wochen ohne Lohn arbeiten. Hinzu kommt, dass Beschäftigte die Arbeitsbedingungen mit denen eines „Arbeitslagers“ vergleichen.

Hans-Peter Klein (Name geändert) war bereits im letzten Jahr bei Amazon Werne zwischen dem 15. November und 31. Dezember als Mitarbeiter im Versand tätig. Eine Entlohnung hat Klein allerdings nur für den Dezember erhalten, weil er ja im November das Praktikum machen musste. Im Sommer diesen Jahres bewarb sich Hans-Peter Klein erneut. Eine Stelle bei Amazon bekam er nur unter der Voraussetzung, erneut zwei Wochen umsonst zu arbeiten, obwohl ihm die Arbeitsabläufe sehr gut in Erinnerung waren. Dieses Mal hatte er sich selbstständig auf die Stelle beworben. Damit er während der zwei Wochen sein Arbeitslosengeld weiterbekommt, hatte Amazon laut ELO die „Maßnahme“ im Nachhinein vom Jobcenter absegnen lassen.

Martin Behrsing von der Erwerbsloseninitiative bezeichnet eine solche Vorgehensweise als „systematisches Abgreifen von Fördermitteln“. Damit werden „den Sozialversicherungen hohe Beiträge vorenthalten und den Mitarbeitern der Lohn“, so Behrsing. Amazon hingegen spricht von einem „Training zur Wiedereingliederung“.

Trotz Krankheit zur Arbeit
Laut Recherchen des ARD Magazins „Report Mainz“ haben viele Mitarbeiter bei Amazon regelrecht Angst. Angestellte der Standorte Leipzig und Bad Hersfeld hatten den Journalisten berichtet, „dass sie teilweise über mehrere Jahre immer wieder befristete Arbeitsverträge bekommen hätten und aus Furcht, nach dem Auslaufen des Vertrags nicht übernommen zu werden, trotz Krankheit zur Arbeit erschienen.“

Minuspunkte an der Kleidung
Einige Angestellte berichteten, dass die Mitnahme von persönlichen Dingen am Arbeitsplatz verboten sei. Lediglich eine Flasche Wasser dürfe mitgebracht werden. Armbanduhren, Geldbörse, Butterbrot oder Autoschlüssel müssten in einem Raum abgelegt werden. Einen abschließbaren Spind gebe es nicht. Sechs Stunden lang dürfe der Arbeitsplatz nicht verlassen werden. Müsse jemand auf die Toilette, müsse das erst beantragt und genehmigt werden.

Überhaupt würde darauf geachtet, dass ständig Höchstleistung gebracht würde. Dazu werde man ständig überwacht. Wer sich nicht genau an die Vorgaben von Amazon halte, riskiere Negativpunkte, die dann für jeden sichtbar an einer an der Kleidung zu befestigten Identitätskarte verzeichnet würden.

Wachschutz darf fristlose kündigen
Für die Sicherheit des Unternehmens in Werne ist die Wachschutzgruppe „Kötter Services“ zuständig. Die Mitarbeiter des Security-Unternehmens arbeiten selbst teilweise unterhalb des Hartz IV-Niveaus. Dennoch können die Wachleute jederzeit mündlich fristlose Kündigungen gegen Amazon-Angestellte aussprechen, ohne dass der Betroffene Einspruch erheben könnte. Die Wachschutz-Leute sollen dann im Anschluss für ein sofortiges Hausverbot sorgen.

„Laut Arbeitsvertrag kann Amazon während der ersten drei Monate den Vertrag mit einer Frist von einem Tag kündigen. Nach Ablauf der ersten drei Monate beginnt dann erst die sechsmonatige Probezeit. Das heißt nichts anderes, dass der Internetgigant neun Monate Mitarbeiter unter erleichterten Bedingungen loswerden kann, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf“, sagt Martin Behrsing.

Quelle: gegen-hartz.de