Arbeitslose zählen das Volk

9. Juni 2010

In Hannover sollen wohl für die Volkszählung 2011 die Volkszähler vom Job Center rekrutiert werden. Wie das hier werden soll, ist noch unklar. Die Zählung soll registergestützt sein, sprich Zusammenführung der Datenbanken von Meldeämtern, Arbeitsamt usw. Damit entsteht die nächste Datenkrake und verfassungswidrige Megadatenbank. Eine Verfassungsklage ist in Vorbereitung. Wer sich ihr anschließen will oder mehr Infos sucht findet sie hier: www.zensus11.de


Datenschutz bei Bewerbung

19. Mai 2010

Ein Hartz IV-Betroffener hat in seiner Bewerbung an ein Zeitarbeitsunternehmen auf die Bestimmungen des Datenschutzes hingewiesen. Nun mag man darüber streiten ob dies sinnvoll ist oder nicht, zulässig ist es allemal. Wie notwendig dieser Hinweis war, ergibt sich aus dem Umstand, dass die betroffene Zeitarbeitsfirma so erbost darüber war, dass sie die Bewerbungsunterlagen dem zuständigen Arge-Mitarbeiter weitergeleitet hat, mit dem Hinweis, eine solche Bewerbung wäre für ihr Unternehmen nicht zumutbar.

Die Arge verhängte daraufhin eine Sanktion von 30 % weil (Zitat) „das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert, dass Sie die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches bei der o.a. Firma verhindert haben, in dem Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben Formulierungen benutzen, die vorne herein ein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ausschließen und Ihre Schriftsätze in einer für den Arbeitgeber nicht akzeptablen äußeren Form abliefern“ (Zitatende)

Die gleiche Arge hat übrigens die gleiche Sanktion für eine Bewerberin verhängt, die in ihrer Bewerbung angab, ehrenamtlich für die Gewerkschaft tätig zu sein.

Auch die Gerichte sind hier offensichtlich auf dem rechten Auge blind. Die Sanktion wegen der Datenschutzerklärung konnte zwar per einstweilige Anordnung zunächst verhindert werden, allerdings lässt die Begründung des Beschlusses Fragen offen. Mit keinem Wort wird darauf verwiesen, dass die Zeitarbeitsfirma rechtswidrig die Unterlagen an die Behörde weiter geleitet hat. Auch wird weiterhin unterstellt, dass eine Bitte, die Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln, bedeutet, man sei nicht ernsthaft an der Stelle interessiert.

Offensichtlich sind Behörde und der Richter der Meinung, einem Hartz IV-Bezieher hat es völlig egal zu sein, wie mit seinen Daten umgegangen wird. Denn letztlich wurde die Sanktion nur deshalb gestoppt, weil die Zeitarbeitsfirma ein Absageschreiben an den Bewerber gesandt hatte, in dem sie mitteilte sie habe derzeit keine den Qualifikationen entsprechende Stelle. Hätte die Zeitarbeitsfirma den Bewerber abgelehnt, weil sie keine Mitarbeiter möchte, denen die eigenen Daten schützenswert erscheinen, wäre demzufolge der Bewerber sanktioniert worden.  (Dietmar Brach, Rechtsbeistand Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz)


Arbeitnehmerdaten auf Vorrat

1. Dezember 2009

Mit dem Jahreswechsel kommt das, was die inzwischen mitregierende FDP einmal als “Datenmonster” bezeichnet hat: Elena, der “Elektronische Entgeltnachweis”. Dafür müssen ab dem 1. Januar 2010 Arbeitgeber bundesweit die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung übertragen, wo sie unter Pseudonym hinterlegt werden.

Elena soll der qualifizierten digitalen Signatur zum Durchbruch verhelfen. Nach Ablauf des Test sollen im Regelverfahren ab 2012 staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld mit Elena papierlos beantragt und bewilligt werden können. Der Antragsteller braucht dafür eine gültige digitale Signatur. Damit das auch problem- und papierlos klappt, erfasst Elena zahlreiche Daten, die zum Beispiel das Arbeitsamt für die Berechnung der Leistungen braucht.

Elena will nicht nur wissen, ob einem Arbeitnehmer etwa wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde. Sondern auch, worin dieses Verhalten bestand – vom Arbeitgeber einzutragen in ein Freitextfeld. Diese Information sei wichtig, um über etwaige Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld entscheiden zu können, lautet die Ratio der Bundesanstalt für Arbeit.

Die Frage nach Fehlzeiten erlaubt die Differenzierung “rechtmäßiger” oder “unrechtmäßiger Streik”, und vermengt Blaumachen mit unbezahltem Fernbleiben zur Pflege eines Angehörigen unter “unbezahlte Fehlzeit”.

Quelle: heise.de

Einen ausführlichen Artikel dazu findet man in Telepolis:
Die andere Vorratsdatenspeicherung