Bensheimer “Architektenprozess”

19. Mai 2012

Monatelang lies sich Bensheims Bürgermeister Herrmann von einem Architekten Entwürfe zur Gestaltung des Innenstadtbereichs rund um den Beauner Platz entwerfen. Der Architekt ging davon aus, dass es sich dabei um einen Auftrag handelt. Doch Herrmann verhandelte ohne offizielles Mandat des Magistrats, am Ende blieb der Architekt auf seiner Arbeit sitzen und sollte nicht mal ein Honorar dafür bekommen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Stadt Bensheim dazu verurteilt, dem Architekten 100.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Hinzu kommen Anwaltskosten von rund 60 000 Euro. Herrmann hat sich aufgrund des politischen Drucks bereit erklärt, die Kosten selber zu übernehmen. Also alles bestens?

Es gibt Aspekte, die unserer Meinung nach noch nicht diskutiert worden sind. Denn natürlich ist dem Architekten nicht nur ein materieller Schaden dadurch entstanden, dass er während der Arbeiten für Herrmann keine anderen Aufträge annehmen konnte, sondern die Stadt hat indirekt auch von den Gesprächen zwischen Herrmann und dem Architekturbüro profitiert. Auch wenn keiner seiner Entwürfe umgesetzt wird, weiß man zumindest anhand der abgelehnten Vorlagen bei künftigen Planungen, welche Art von Gestaltung nicht in Frage kommt. Alles Dinge, die das nächste Architekturbüro bereits von vorn herein ausschließen kann. Auf diese Weise wird bei künftigen Planungen Zeit, und damit Geld gespart.

Die Vorgehensweise von Herrmann zeigt die typische Methode, mit der heutzutage Freiberufler und Handwerker über den Tisch gezogen werden. Der Schreinermeister, der Zeichnungen für einen begehbaren Wandschrank fertigen soll, der Programmierer, bei dem man Design-Vorschläge für eine Website anfordert, die Goldschmiedin, von der man Ideen für die neue Fassung einer Kette erwartet – alles unverbindlich, natürlich, und kostenlos – erlebt immer häufiger, dass der Kunde den von ihm in Auftrag gegebenen Entwurf ablehnt, um ihn später leicht modifiziert von jemand anderem umsetzen zu lassen und damit die Entwicklungskosten zu sparen, denn gerade die kreative Phase ist die kostenintensive. Juristisch kann man wenig dagegen tun, weil es selten Schriftliches gibt kaum jemand fünfstellige Honorare für einen langwierigen Rechtsstreit aufbringen kann.

Auch Beschäftigte anderer Branchen sind von dieser Masche betroffen. In einer Zeit, in der jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland keinen festen Job hat, sondern unter prekären Verhältnissen arbeitet, ist der Konkurrenzkampf zum nackten Existenzkampf geworden. Wer auf die regelmäßige Verlängerung seines Zeitvertrags angewiesen ist, wer endlose Praktika in der Hoffnung auf eine spätere Übernahme oder Ein-Euro-Jobs in der Hoffnung auf eine anschließende Festanstellung absolviert, ist auf Gedeih und Verderben dem Fairplay des Auftraggebers ausgeliefert, wird aber meist nur schamlos ausgenutzt.

Schön, dass Bensheim im Oktober Fairtrade-Stadt geworden ist. Noch schöner wäre es, wenn die Stadt auch bei der Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern fair mit ihren Partnern umgehen würde.


Petition Kreiskrankenhaus

15. April 2012

Für das Kreiskrankenhaus Heppenheim wird ein neuer Träger gesucht. Damit das kein privater Träger wird, der nur profitorientiert arbeitet, und auch kein kirchlicher, bei dem die Mitarbeiter keinen Tarifvertrag und auch sonst kaum Rechte haben, bitten wir, eine entsprechende Petition an den Landrat online zu unterzeichnen. Und zwar hier:
https://openpetition.de/petition/online/kreiskrankenhaus-bergstrasse-muss-in-kommunaler-traegerschaft-bleiben

Bitte informiert auch andere Leute darüber. Es geht um eure Gesundheit.


Eintrittspreise Basinus-Bad

15. April 2012

Jahrelang haben wir uns dagegen gewehrt, dass Hartz IV-Bezieher im Bensheimer Basinus-Bad im Gegensatz zu Schwerbehinderten, Auszubildenden, Schülern und Studenten nicht auf jede Kartenart eine Ermäßigung bekommen, sondern nur auf die Zehnerkarte. Die dadurch aber immer noch 20,50 Euro kostet und für Erwerbslose kaum zu finanzieren ist, weil ihnen laut Regelsatz pro Monat gerade mal 4,63 Euro für Sport- und Freizeit zur Verfügung stehen. Außerdem durfte diese Karte nur einmal im Jahr beantragt werden.

Jetzt gibt es eine Änderung: Mit der, den Bensheimer Sozialpass ablösenden Stadt-Bensheim-Karte (die kann man sich unter Vorlage des aktuellen ALG II-Bescheids im Rathaus abholen) bekommt man ab sofort statt der Zehnerkarte die Einzelkarte des Basinus-Bades zum ermäßigten Preis (2,50 Euro statt 4,50 Euro). Und das, so oft man will. Man kann jetzt also mehr als nur zehnmal im Jahr ermäßigt schwimmen gehen. Was wieder einmal zeigt, dass es Sinn macht, sich gegen bürokratischen Unsinn zu wehren – auch, wenn Stadtverordnete und Verwaltung vier Jahre gebraucht haben, um die Änderung umsetzen (ein neues Bürgerhaus für 8 Millionen bekommt man in Bensheim schneller als eine Ermäßigung für Erwerbslose).


Hartz IV-Neuregleungen ab April 2012

10. März 2012

1. Die Pflicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) (sogenannter Ein-Euro-Job) für unter 25jährige (U25) und für über 50jährige (Ü50) entfällt.

2. Dafür wird die Pflicht des Jobcenter (JC) für Ü25 zur vorrangigen Vermittlung in Ausbildung betont.

3. eine AGH kann nun unabhängig von den persönlichen Jobaussichten auf dem Arbeitsmarkt “zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit” zugewiesen werden.

4. Die vom Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung geprägten rechtlichen Voraussetzungen für AGHs werden Gesetzesgrundlage, Tätigkeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt sind damit so gut wie unmöglich.

5. Die Zuweisungsdauer in AGHs wird auf 24 Monate innerhalb von fünf Jahren begrenzt.

6. Die Verwaltungskostenerstattung für Träger von AGHs wird auf 30 Euro pro Teilnehmer und Monat begrenzt, für Teilnehmer mit “besonderem Anleitungsbedarf” kann bei nachgewiesenem zusätzlichen Personalaufwand ein Zuschuss von max. 120 Euro pro Teilnehmer und Monat gezahlt werden. Maßnahmeträger können so insgesamt also max. 150 Euro pro Teilnehmer und Monat erhalten, damit werden die bisherigen Kostenerstattungen von durchschnittlich 500 Euro je Teilnehmer und Monat deutlich verringert, damit dürfte der Anreiz für Maßnahmeträger, (Sinnlos-) Maßnahmen nur zum Zweck des Selbsterhaltes durchzuführen, entfallen.

7. Eine AGH mit Entgeld (wie Bürgerarbeit, diese endet aber erst 31. Dezember 2014) entfällt.

8. Die Förderung von Arbeitsverhältnissen mittels Lohnkostenzuschüssen wird umgebaut:
Der Zuschuss ist – unabhängig vom vermittelten Erwerbslosen – auf 24 Monate innerhalb von 5 Jahren begrenzt, so werden die bisherigen Mitnahmeeffekte vermindert. Voraussetzung ist, dass mindestens 6 Monate Arbeitslosigkeit besteht, mindestens zwei besonders schwerwiegende Vermittlungshemmnisse bestehen, 6 Monate verstärkte vermittlerische Unterstützung (Aktivierungsphase) erfolgte, für die Dauer der Förderung vorrangiger kein ungeförderter Job gefunden werden kann und der Job vom JC vermittelt wurde. Die Förderung kann vom JC jederzeit beendet werden, das JC kann den AN jederzeit (z.B. in eine Eingliederungsmaßnahme) “abberufen”, was den AG zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt (Widerspruch zum Kündigungsschutz!). Ein so geförderter Job ist nicht versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung (siehe dazu auch hier).

Da seit dem 6. April 2011 im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit bereits Arbeitnehmerüberlassung eingeführt wurde, steht zudem zu befürchten, dass dies auch auf derartig geförderte Jobs angewandt wird. Bisherige Träger von AGHs werden sich deshalb verm. vielfach zu zeitarbeitsähnlichen Firmen umstrukturieren und es wird ein neuer Markt entstehen, auf dem ALG II Empfänger durch diese Träger allein zu dem Zweck angestellt werden, um sie an Dritte auszuleihen und damit Geld zu verdienen. In Verbindung mit dem durch die Möglichkeit der Zuweisung aufgebauten Zwang, derartige Jobs annehmen zu müssen, wird der Niedriglohnsektor dadurch einen weiteren Aufschwung erfahren und der soziale Abstieg einen neuen Tiefpunkt.

9. Leistungen zur beruflichen Kenntnisvermittlung und betriebliche Maßnahmen (Praktika) werden auf 8, bei U25 auf bis zu 12 Wochen verlängert, reine Theoriemaßnahmen auf 6 Wochen,

10. die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit und die Erbringung von Ermessensleistungen zur Eingliederung in Arbeit haben Vorrang vor der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten,

Hinweis:
Ab 1 Janura 2013 benötigen Träger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung durchführen, eine neue Zulassung (nach § 176 SGB III). Bis dahin gilt die vor dem 1 April 2012 erteilte Zulassung nach den §§ 84 und 85 SGB III (a.F.) übergangsweise fort. (fm)

Quelle: gegen-hartz.de


Sozialpass: Neues Design, alter Inhalt

8. März 2012

Die Auseinandersetzung um den Bensheimer Sozialpass geht ins vierte Jahr. Zu den Hintergründen hatten wir bereits im September 2010 etwas geschrieben. Der neue Bensheimer Sozi­aldezernent Adil Oyan von den Grünen hat den Bensheimer Sozialpass jetzt “reformiert”. Nicht inhaltlich, aber statt des unförmigen roten Lappens in A6-Format gibt es jetzt ein schickes Kärtchen in Scheckkartengröße, und statt Sozialpass heißt das Ding ab sofort Stadt-Bensheim-Karte. Dazu war heute folgende Presseerklärung von uns im BA:

Sozialpass: Erwerbsloseninitiative übt Kritik an Stadtverordneten und Verwaltung

Neues Format allein reicht nicht

Bensheim. Die Erwerbsloseninitiative Andere Wege begrüßt die Umwandlung des Sozi­alpasses in die Stadt-Bensheim-Karte. Die Maßnahme von Sozi­aldezernenten Adil Oyan bleibt nach Ansicht der Initiative aber im Ansatz stecken. Ein Namenswechsel und Scheckkartenformat alleine reiche nicht aus, um Diskriminierung zu vermeiden.

Gelbe Extrakarte bleibt

Weshalb, fragt die Initiative, bekomme ein Erwerbsloser, um die verbilligte Zehnerkarte im Basinus-Bad erstehen zu können, außer dem Sozialpass eine gelbe Extrakarte mit seinem Namen, die er im Bad beim Kauf der Zehnerkarte abgeben muss? Wieso sei es notwendig, dass die Nutzer der Zehnerkarte damit allesamt namentlich registriert wer­den? Sei das als Abschreckung gedacht? Oder gelte für Erwerbslose kein Datenschutz? Und falls das aus abrechnungstechnischen Gründen geschehe – reiche statt des Namens auf der gelben Karte nicht eine anonyme Zahl?

Und weshalb, fragt Andere Wege wei­ter, gelten für Schwerbehinderte, Auszubildende sowie Schüler und Studenten im Basi­nus-Bad ermäßigte Preise in allen Kategorien von der Einzel- bis zur Jahreskarte, wäh­rend Hartz-IV-Bezieher nach wie vor nur die Zehnerkarte günstiger bekommen?

Seit Mai 2008 habe Andere Wege wiederholt darauf hingewiesen, dass auch die verbil­ligte Zehnerkarte für 20,50 Euro für Erwerbslose kaum zu finanzieren ist, weil ihnen laut Regelsatz pro Monat gerade mal 4,63 Euro für Sport- und Freizeit zur Verfügung stehen. Eine Ermäßigung auf Einzelkarten sei viel hilfreicher.

Ältere und Alleinerziehende

Und wieso hätten Erwerbslose im Gegensatz zu Schwerbehinderten, Auszubildenden, Schülern und Studenten überhaupt nur einmal im Jahr Anspruch auf eine Ermäßigung? Den größten Teil der Langzeitarbeitslosen stellen ältere Menschen und Alleinerziehen­de.

Gerade Ältere müssen aufgrund von Rückenproblemen regelmäßig schwimmen gehen. Reiche es, das zehnmal im Jahr zu tun, um gesund zu bleiben? Und wie sollen allein­erziehende Hartz-IV-Bezieher ihren Kindern erklären, dass andere Kinder jederzeit ins Bad dürfen, sie aber nur zehnmal? Ist das keine Diskriminierung?, fragte die Initiative.

Es hat sich nichts geändert

“Wir haben”, schreibt Andere Wege, “die Vertreter der verschiedensten Fraktionen mehrmals auf dieses Problem angesprochen. Geändert hat sich nichts. Anscheinend ist es spannender, sich mit dem Hessentag und dem Neubau des Bürgerhauses zu be­schäftigen. Wir würden uns jedenfalls freuen, wenn die zunehmenden sozialen Proble­me dieser Stadt nicht nur durch ein schickeres Design des Sozialpasses, sondern auch inhaltlich angegangen werden würden.”

(Bergsträßer Anzeiger, Donnerstag, 08.03.2012, zg)