Keine Angst vorm Amt

9. November 2011

Das Arbeitslosenzentrum Krefeld hat eine zweite, aktualisierte Auflage der Broschüre Keiner geht allein zum Amt herausgegeben. Darin wird nicht nur über das Recht informiert, mit einem Beistand zum Jobcenter zu gehen. Die Broschüre enthält darüber hinaus eine Vielzahl praktischer Tipps im Umgang mit den Jobcentern. Zum Beispiel über die Rechte von Erwerbslosen bei Hausbesuchen, Kontoauszüge, Eingliederungsvereinbarungen, eheähnliche Gemeinschaften und vieles mehr.

Die Broschüre ersetzt nicht den umfangreichen Leitfaden für Arbeitslose, enthält aber viele Tipps zu Fragen, die wir in der Beratung auch oft gestellt bekommen. Deshalb gibt es ihn hier zum Download.


P-Konto: Jahreswechselprobleme 2012

3. Oktober 2011

Verschuldete Hartz IV Haushalte könnten zum Jahreswechsel in schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten geraten. Werden gepfändete Konten nicht bis zum Ende diesen Jahres in ein Pfändungssicheres Konto (P-Konto) umgewandelt, ist der Pfändungsschutz dahin. Denn ein Verrechnungsschutz für Guthaben, soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Hartz IV wird nur noch gewährt, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Was ein Pfändungsschutzkonto ist und wie man es bekommt, erfährt man auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es auch eine Zusatzseite mit einer FAQ zum P-Konto (Fragen und Antworten).


Aktueller Leitfaden ALG II erschienen

21. Juli 2011

Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe ist da. Er beinhaltet die aktuelle Gesetzeslage und stellt übersichtlich dar, wie das Leistungssystem von ALG II aufgebaut ist. In Stichworten wird behandelt, wie man seine Rechte durchsetzen und sich gegenüber den Behörden behaupten kann.

Der Leitdaden ist das beste, was zum Thema zu haben ist. Wir empfehlen ihn jedem, der sich fundiert  gegen die Jobcenter-Bürokratie zur Wehr setzen will.

Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z
Frank Jäger, Harald Thomé, 26. Auflage, Juni 2011, © 2011 DVS
536 Seiten, ISBN 978-3-932246-81-4, 11,- Euro inkl. Versandkosten
Infos über Inhalt + Leseprobe gibt es hier.
Da kann man ihn auch bestellen.


Mehranspruch bei Elektroboiler

5. Juli 2011

Eine Regelung, die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, haben seit Januar 2011 Anspruch auf 8 Euro Zuschuss pro Monat für den Haushaltsvorstand. Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft 8 Euro für den Ehe-/Lebenspartner sowie zwischen 7 und 2 Euro pro Kind (gestaffelt nach Alter) geltend gemacht werden. Das bedeutet z.B. für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft zwischen 20 Euro (Kinder 2 und 5 Jahre) und 27 Euro (Kinder 16 und 19 Jahre) mehr pro Monat – zwischen 240 bis 324 mehr im Jahr.

Quelle: gegen-hartz.de


Neue Pfändungsgrenzen

21. Mai 2011

Es gibt manchmal auch gute Nachrichten. Ab Juli 2011 gelten neue Pfändungsobergrenzen. Sie wurden heraufgesetzt.

Einzelheiten entnehmt ihr bitte dieser pdf-Datei.