Wegen Betrugs verurteilte Strafrichter Michael Ebert am Dienstag einen 52 Jahre alten Heppenheimer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 20 Euro (1400 Euro). Diese Strafe kann der Verurteilte in monatlichen Raten von 100 Euro bezahlen.
Der Angeklagte stellte im Februar 2007 bei dem Jobcenter in Heppenheim einen Leistungsantrag. Mit dem Bewilligungsbescheid wurde er auch darüber aufgeklärt, dass er jede Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse umgehend der Dienststelle mitzuteilen hat.
In dem Zeitraum von Mai des vergangenen Jahres bis zum Februar dieses Jahres ging der Heppenheimer einer Arbeit mit regelmäßigen Einkünften nach, ohne diese dem Jobcenter zu melden. Dadurch wurde ihm zu Unrecht ein Betrag von knapp 2500 Euro ausbezahlt.
Der Angeklagte, der bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, räumte den Tatvorwurf ein und begründete dies mit einer Nachlässigkeit. Dabei machte er deutlich, dass er schon bei der Schadenswiedergutmachung sei: Seit Mai dieses Jahres zahle er monatlich 100 Euro zurück.
Bei der Höhe der Strafe blieb Richter Ebert unter dem Antrag der Anklagevertreterin, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 20 Euro (1800 Euro) beantragt hatte. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hubert Ensinger (Heppenheim), hielt die beantragte Geldstrafe „für zu hoch“ und bat um eine „milde Strafe“.
Quelle: Starkenburger Echo