ALG-Rückzahlung wegen Lohn

Wir haben eben mit einem Fall zu tun gehabt, in dem das Zuflussprinzip zur Geltung kam. Dieses Prinzip besagt, dass ein Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es erzielt wird.

Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Arbeitsloser bis Ende Oktober ALG II bekommen hat. Durch eigene Bemühungen hatte er einen Job gefunden, den er Anfang Oktober angetreten hat. Sein Gehalt für Oktober war am 30. Oktober auf seinem Konto. Weil er damit gemäß dem Zuflussprinzip im Oktober Einkommen erzielt hat, verlangt das Jobcenter das Arbeitslosengeld für Oktober zurück. Das ist zwar absolut widersinnig, aber rechtens.

Was lernen wir daraus? Wenn es euch ähnlich geht, vereinbart mit eurem neuen Arbeitgeber, den Lohn ausnahmsweise am ersten des Folgemonats, und nicht am Ende des Arbeitsmonats zu zahlen. Wäre in unserem Fall das Geld also nicht am 30.10., sondern nur zwei Tage später (1.11.) auf dem Konto eingegangen, könnte das Jobcenter das Arbeitslosengeld für Oktober nicht zurückverlangen.

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