Eine Meldung und die Antwort

Am 10. Juli konnte man folgende Meldung im Starkenburger Echo lesen:

Geld aus Ferienjobs nicht angerechnet

Eine gute Nachricht hat der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Michael Meister (CDU) zu Beginn der Ferien für junge Leute: Künftig werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus diesen Familie in den Ferien selbst Geld verdienen. Voraussetzung sei, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr dauere und der Verdienst weniger als 1200 Euro im Jahr betrage. Außerdem dürfen die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein, wie Meister schreibt.

Er habe sich nachdrücklich für diese Neuregelung eingesetzt, betont der Abgeordnete. ,,Jugendliche werden motiviert, Anschaffungen durch eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften, da sie mehr Geld in der Tasche haben“, so Meister. Sie könnten sich mit dem selbst verdienten Geld Wünsche finanzieren – zum Beispiel den Führerschein. Dies stärke das Selbstbewusstsein in die Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen.

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien hatte das Arbeitsministerium die Verordnung in Kraft gesetzt. Bislang wurde das von Schülern verdiente Geld ab 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet.

Wir haben darauf mit folgender Korrektur am 13. Juli im Starkenburger Echo geantwortet:

,,Öffentlicher Druck hat die Änderung bewirkt“

Hartz IV: Arbeitsloseninitiative ,,Andere Wege“ kritisiert den Abgeordneten Meister (CDU)

,,Bislang war es so“, schreibt die Erwerbsloseninitiative Andere Wege, ,,dass Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, den Verdienst aus ihrem Ferienjob nicht behalten durften, denn auch das Einkommen von Kindern wurde bis auf einen kleinen Betrag wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen“.

Jetzt erkläre der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Michael Meister (CDU) in der Presse, er habe ,,eine gute Nachricht“ für diese Kinder – dass sie nämlich ihr Verdienst aus Ferienjobs behalten dürften, wofür er, Meister, sich ,,nachdrücklich eingesetzt“ habe. Das habe mit der Entstehung dieser – wie die Initiative schreibt – ,,begrüßenswerten Neuregelung“ allerdings nichts zu tun.

,,Ausgangspunkt für die Änderung der Gesetzeslage war die Initiative eines 16 Jahre alten Mädchens, das in den Ferien gearbeitet hatte, um sich eine Gitarre kaufen zu können; konnte sie aber nicht, weil ihr Einkommen mit dem Hartz-IV-Bezug ihrer alleinerziehenden Mutter verrechnet wurde.“

Gegen diese Regelung habe das Mädchen in einem Brief an das Arbeitsministerium protestiert. Die Antwort aus dem Ministerium lautete: ,,Wir haben keine bessere Lösung für Dich in den Gesetzen herausgefunden.“

Damit habe sich die Jugendliche jedoch nicht zufrieden gegeben und sich an die Medien gewandt. Unter anderem sorgte die Diskussionen im ARD-Magazin ,,Hart aber fair“ für Wirbel. Änderungsanträge der Oppositionsparteien im Bundestag seien trotzdem mit den Stimmen der Regierungskoalition, zu der Meister gehört, abgebügelt worden. Erst weiterer öffentlicher Druck habe nach fünfeinhalb Jahren Hartz IV die Änderung bewirkt.

Nicht Meister, sondern der Initiative dieses Mädchens sei es zu verdanken, ,,wenn Jugendliche wenigstens das Geld ihrer Ferienjobs behalten dürfen.“

Meister habe im Bundestag dafür gestimmt, dass die zu Beginn der Legislaturperiode beschlossene Kindergelderhöhung von 20 Euro allen Eltern zugute komme – außer denen, die Hartz IV beziehen. ,,Denen,“ so Andere Wege in der Presseerklärung , ,,werden die 20 Euro wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen.“

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