Die Vereinten Nationen (UN) haben die BRD bezüglich ihrer Sozialpolitik scharf verurteilt. Einige Kritikpunkte:
Erwerbslose
Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen im Rahmen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe des Vertragsstaates – einschließlich der Verpflichtung für Empfänger von Arbeitslosengeld, „jede zumutbare Arbeit“ anzunehmen, was in der Praxis fast als jede Arbeit interpretiert werden kann – sowie der Einsatz von Langzeitarbeitslosen zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit, zu Vertragsverletzungen in Art. 6 und 7 führen könnten. (Art. 6, 7 und 9).
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, sicherzustellen, dass seine Systeme zur Arbeitslosenhilfe die Rechte des Individuums zur freien Annahme einer Beschäftigung seiner oder ihrer Wahl ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung respektiert.
Gleichwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode des Existenzminimums zur Kenntnis genommen wird, ist der Ausschuss weiterhin besorgt, dass diese Methode keinen angemessenen Lebensstandard für die Begünstigten sicherstellt. Darüber hinaus ist der Ausschuss besorgt, dass die Höhe der Sozialleistungen für Kinder sehr gering ist, so dass etwa 2,5 Millionen Kinder im Vertragsstaat unter der Armutsgrenze bleiben.
Asyl
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dazu auf, sicherzustellen, dass, im Einklang mit internationalen Standards, Asylsuchende Anspruch auf Gleichbehandlung beim Zugang zu beitragsfreien sozialen Sicherungssystemen, Gesundheitsfürsorge und Arbeitsmarkt genießen. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat außerdem auf, sicherzustellen, dass nationale Vorschriften für Unterbringungsstandards, insbesondere zu Überbelegung, auch für Aufnahmezentren gelten.
Frauen
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, eine ausgewogene Vertretung von Frauen in Entscheidungspositionen im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern. Der Ausschuss ist besorgt, dass die unzureichende Anzahl von Einrichtungen zur Kinderbetreuung, die Berufswahl von Frauen und Männern, wie auch die stereotypen Geschlechterrollen Frauen weiterhin an der gleichberechtigten Ausübung des Rechts auf Arbeit behindern.
Es gibt noch mehr Kritik zu weiteren Punkten. Auszüge aus dem UN-Papier gibt es hier (pfd-Datei).