Verschuldete Hartz IV Haushalte könnten zum Jahreswechsel in schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten geraten. Werden gepfändete Konten nicht bis zum Ende diesen Jahres in ein Pfändungssicheres Konto (P-Konto) umgewandelt, ist der Pfändungsschutz dahin. Denn ein Verrechnungsschutz für Guthaben, soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Hartz IV wird nur noch gewährt, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Was ein Pfändungsschutzkonto ist und wie man es bekommt, erfährt man auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es auch eine Zusatzseite mit einer FAQ zum P-Konto (Fragen und Antworten).
Ich habe bereits am 14.12.2011 mein Girokonto in ein P-Konto umstellen lassen ohne bestehende Pfändung damit habe ich bereits Vorlauf Arbeiten erledigt denn wenn eine Pfändung kommt brauche ich keinen P-Konto Antrag mehr stellen denn ich habe diesen ja bereits gestellt, besser vor einer Pfändung umstellen das schreckt Gläubiger ab denn wenn nur Einkünfte unter 1028,89€ auf ein P-Konto eingeht ist die Kontopfändung für den Gläubiger sinnlos.