Immer schneller in Hartz IV

Für jeden vierten neuen Arbeitslosen führt der Jobverlust direkt in die Abhängigkeit von Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV. Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit, aus der die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, sind Geringqualifizierte besonders häufig vom direkten Abstieg in Hartz IV betroffen – nämlich etwa jeder Zweite. Bei Fachkräften geschieht dies hingegen nur in jedem fünften Fall.

Den Angaben zufolge führte der Weg bei Verlust des Arbeitsplatzes in den vergangenen zwölf Monaten häufiger direkt in die staatliche Grundsicherung Hartz IV als in vorangegangenen Jahren. Zwischen Dezember 2010 und November 2011 verloren demnach 2,8 Millionen Menschen in Deutschland ihren Job. 737.000 von ihnen waren danach unmittelbar auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das entspricht 61.000 pro Monat. Vor drei Jahren lag die Zahl demnach noch bei 51.000 pro Monat.

Niedrigtarife unter 6,50 Euro

Die niedrigsten Tarifverdienste liegen im Dezember 2011 in einigen Branchen unter 6,50 Euro je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, legen außerdem nicht wenige Tarifverträge Verdienstuntergrenzen von unter 8,00 Euro fest. Die niedrigen Tarifverdienste gelten insbesondere für gering qualifizierte Beschäftigte in Gartenbau und Landwirtschaft sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbranchen.

In Gartenbaubetrieben in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen beispielsweise beträgt der unterste tarifliche Stundenverdienst 6,50 Euro. Im Ernährungsgewerbe beginnt der Tarifverdienst im Konditorenhandwerk in Bayern bei 5,26 Euro und im Fleischerhandwerk in Sachsen bei 6,00 Euro. Verbreitet sind niedrige Anfangsvergütungen auch im Hotel- und Gastgewerbe. Die unterste Vergütung für Tarifbeschäftigte beträgt in Brandenburg 6,29 Euro je Stunde, in Thüringen 6,50 Euro und in Nordrhein-Westfalen 6,74 Euro. In der ostdeutschen Systemgastronomie — dazu zählen zum Beispiel Fast-Food- und Restaurantketten — lag sie bei 6,85 Euro.

Auch in anderen Dienstleistungsbranchen gelten tarifliche Stundenverdienste von deutlich unter 8,00 Euro je Stunde, wie beispielsweise im Friseurhandwerk (Schleswig-Holstein: 6,00 Euro), in der Textilreinigung (neue Länder: 6,73 Euro), in der Zeitarbeit (neue Länder: 7,01 Euro) und im Einzelhandel (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: 7,23 Euro). In einigen Branchen der Industrie, wie der Schuhindustrie (Rheinland-Pfalz, Saarland: 6,35 Euro) oder der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie (Thüringen: 7,54 Euro) wurden ähnlich niedrige tarifliche Stundenlöhne vereinbart.

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