Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nutzen Unternehmen sogenannte Minijobs, um Personalkosten zu sparen. Leidtragende sind die Beschäftigten, die oftmals ihre geringe Entlohnung mit Hartz IV aufstocken müssen.
Die Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass Minijobs keine „Brücke“ in die reguläre Beschäftigung sind, wie immer wieder von der schwarz-gelben Bundesregierung betont wird. Besonders deutlich wird der Lohnrückstand bei den geringfügig Angestellten, die trotz eines Minijobs ihren Lohn mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. „Das ist ein Indiz, dass viele Unternehmen das Aufstocken mittels Hartz IV bei der Festsetzung des Lohns berücksichtigen“, heißt es in der Studienauswertung.
Jede fünfte Arbeitsstelle ein Minijob
Laut Ergebnisse war im Frühjahr 2011 jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein „Minijob“. Somit arbeiten 7,3 Millionen Menschen als sogenannte Minijobber. Für etwa 4,8 Millionen Menschen (darunter 3,2 Millionen Frauen) ist der Minijob die einzige Erwerbsmöglichkeit. Zwar müssen die Betroffenen keine Einkommenssteuern zahlen, allerdings erwerben sie keine oder nur kaum Ansprüche auf eine Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. “Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbständigen und immer weiter weg führen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, resümieren die Forscher.
Altes Minijob-Modell stimmt kaum noch
Angedacht waren einmal die Minijobs für Ehefrauen, die aufgrund des Familiennachwuchses nur zeitweise arbeiten gehen können. Das Gesamteinkommen soll nach dem Modell der Familienvater übernehmen. Doch laut Studie trifft das heute nunmehr nur auf 40 Prozent der Minijobberinnen zu. Viele Frauen müssen vielmehr eine geringfügige Beschäftigung annehmen, weil es faktisch keinen anderen Arbeitsplatz gibt.