Tod im Jobcenter

Knapp 9 Monate ist es her, dass Christy Schwundeck, eine Deutsche mit schwarzer Hautfarbe, am 19.05.2011 in den Räumen eines Frankfurter Jobcenters unter ungeklärten Umständen von der Polizei erschossen wurde, nachdem sie zuvor einen Beamten erheblich mit einem Messer verletzt hatte.  Nach diesen tragischen Ereignissen hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin kürzlich lautlos eingestellt. Ihrer Ansicht nach hat die Beamtin bei dem Gebrauch ihrer Waffe richtig gehandelt.

Arbeitskreis spricht von „Ermittlungsinzest“

Mitglieder des „Arbeitskreis Christy Schwundeck“, eine Bürgerinitiative, die gemeinsam mit Angehörigen der getöteten Frau an der restlosen Aufklärung des Vorfalls vom letzten Mai arbeiten, sprechen von einem „besonders schweren Fall von Ermittlungsinzest“.  Wenn in einem öffentlichen Gebäude ein Mensch von der Polizei erschossen wird, dann müsse das auch öffentlich aufgeklärt werden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass bei einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte ein Staatsanwalt gegen seine eigenen Beamten ermitteln muss, könne ein Staatsanwalt überhaupt nicht unparteiisch agieren. In solchen Fällen müsse vielmehr unbedingt ein Gerichtsverfahren stattfinden.

Frau Schwundeck hinterließ einen Ehemann und eine 12-jährige Tochter, ihr Bruder lebt in London, ihre Eltern in Nigeria. Ihr Tod durch eine Polizeikugel hat vor allem unter schwarzen Menschen in Frankfurt und darüber hinaus mehr als nur subtile Ängste ausgelöst.

Nicht nur die Familie, sondern auch Erwerbsloseninitiativen und afrikanische Verbände haben vom ersten Tag an ihr Interesse an der Aufklärung bekundet und stehen in Verbindung mit dem „Arbeitskreis Christy Schwundeck“ um auf dem Laufenden zu bleiben. Einige Mitglieder des Arbeitskreises haben Ende letzten Jahres die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft eingesehen und sich ausführlich damit beschäftigt. Ihrer Aussage nach seien die Inhalte der Ermittlungsakte so unvollständig und widersprüchlich, dass man auch nach dem Lesen eigentlich gar nichts wisse.

„Wegen 10 Euro erschossen“

Peter Schwundeck, der Ehemann des Opfers, hat spontan angekündigt, dass er mit Unterstützung seines Rechtsanwaltes und des Frankfurter Arbeitskreises Beschwerde einlegen und somit eine Eröffnung der Hauptverhandlung erzwingen will. Auch der Bruder von Frau Schwundeck hat nach längerer Überlegung inzwischen einen Anwalt beauftragt und wird sich dem Verfahren anschließen.

Der Ehemann ist bestürzt, dass zu dem Verlust seiner Frau oben drauf auch noch die „ganze Kälte des Staatsapparates“ käme. Niemand von offizieller Seite habe sich bei ihm entschuldigt oder sein Bedauern bekundet, wie man das in einem Rechtsstaat eigentlich erwarten könne. Hilfe bekam er nach dem Tod seiner Frau nur von Privatpersonen, während er sich bei den Sozialbehörden einem regelrechten Spießrutenlauf ausgesetzt sah und von Pontius nach Pilatus geschickt wurde als er einen Beerdigungskostenzuschuss beantragen wollte.

„Wegen 10 Euro Arbeitslosengeld wurde meine Frau erschossen und jetzt soll das nicht mal vor Gericht?“ fragt Schwundeck, „So was kann man doch nicht einfach zumachen!“ Er werde konsequent den Rechtsweg gehen um die Umstände des Todes seiner Frau gerichtlich aufklären zu lassen, das sei er seiner Frau und deren Familie einfach schuldig.

Ein Gedanke zu „Tod im Jobcenter“

  1. Dem Mann der Frau, die getötet worden ist, kann man es kaum übelnehmen, dass er unterstellt, nicht seine Frau habe wegen 10 Euro zur Waffe gegriffen. Er spricht in verständlichem Affekt.
    Der Bericht sollte aber nicht mit solch einer grotesken Verzerrung schließen, wo er doch schon am Anfang darauf hinweist, dass die Polizei erst gegen sie vorging, „nachdem sie zuvor einen Beamten erheblich mit einem Messer verletzt hatte“.

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