Nach Angaben des Landesrechnungshofs Thüringen sind noch immer vier von fünf SGB II-Bescheiden fehlerhaft. Die Häufung der fehlerhaften Bescheide verursache bei den Sozialgerichten eine hohe Überlastung, weshalb Kläger teilweise lange auf eine Entscheidung warten müssen. “Angesichts einer häufig fehlerhaft arbeitenden Verwaltung ist eine gut funktionierende Sozialgerichtsbarkeit, die die gemachten Fehler behebt, unverzichtbar”, erklärte der Präsident des Landessozialgerichts Thüringen, Martin Stoll, bei Vorstellung des Berichts.
In rund der Hälfte der verhandelten Verfahren seien die Kläger erfolgreich, so Stoll. Im Schnitt mussten die Kläger allerdings 13,7 Monate auf eine Verhandlung/Entscheidung warten. Bei jedem siebten Verfahren mussten die Kläger sogar länger als zwei Jahre warten. Ende 2011 waren noch immer 30.001 Klagen nicht verhandelt. Das ist ein neuer Rekordwert, mahnt Stoll. Eine Entspannung der Lage kann Stoll im Gegensatz zur zuletzt veröffentlichten Erfolgsmeldung der Bundesagentur für Arbeit nicht erkennen.