Wahrscheinlich wird dieses Jahr die Anzahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher erstmals die Millionenmarke erreichen. Weniger bekannt ist, dass diese Sanktionen mehrheitlich nicht wegen Arbeitsverweigerung, sondern harmloser Vergehen wegen wie Meldeversäumnissen ausgesprochen werden und dass sich der Entzug des Existenzminimums über Monate hinziehen kann, weil der Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung besitzt.
Mit der Einführung von Hartz IV hat Rot-Grün seinerzeit auf die Zumutungen des Arbeitsmarktes mit Zwangsarbeit und erweiterte Repressionen für Arbeitslose reagiert. Auch dank der funktionierenden Kollaboration der Medien werden die wesentlichen Folgen dieser Politik für die Lohnabhängigen erfolgreich ausgeblendet, während die Sozialpolitik weiter in Richtung Mittelalter zielt. Telepolis sprach mit der Professorin für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht Helga Spindler.
Hier gibt es Teil eins dieses lesenswerten Interviews, hier Teil zwei.