Gegen Einschränkung der Prozesskostenhilfe

Die Bergsträßer Erwerbsloseninitiativen Lichtblick, Kompass Weschnitztal-Überwald und Andere Wege sowie die Arbeitsgruppe Asyl der Christuskirchengemeinde fordern die Bundesabgeordneten des Kreises, Frau Lambrecht (SPD) und Dr. Meister (CDU), auf, sich gegen die von der Bundesregierung geplante Einschränkung der Prozesskostenhilfe einzusetzen.

Bislang ist es so, dass Menschen mit geringem Einkommen – das sind in Deutschland rund 8 Millionen, also gut 10 Prozent der Bevölkerung – bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen können. Daneben steht es jedem Bürger durch die sogenannte Beratungshilfe frei, vorab bei einem Anwalt seiner Wahl für einen Unkostenbeitrag von 10 Euro eine einfache Sachprüfung vornehmen zu lassen.

Doch für Menschen mit geringem Einkommen wird es nach den geplanten Gesetzesänderungen keinen ungehinderten Zugang zu einem Rechtsanwalt mehr geben: Nach dem Willen des Justizministeriums muss künftig nämlich zunächst ein Rechtspfleger bei Gericht den Antrag auf diese kostengünstige Anwaltsberatung bewilligen. Durch eine starke Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz IV-Niveau wird außerdem der zugangsberechtigte Personenkreis stark eingeschränkt. Damit wird das im Grundgesetz in Artikel 3 und 19 garantierte Recht auf Rechtsschutz für einkommensschwache Menschen abgeschafft.

Beschäftigte mit Niedriglöhnen, Hartz IV-Bezieher, Asylsuchende, vor allem aber Frauen sind davon besonders hart betroffen. Der überwiegende Teil der Beratungs- und Prozesshilfe wird nämlich nicht im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts, sondern beim Familienrecht notwendig (Sorgerecht für Kinder, Alimente, usw.). Eine Einschränkung des Zugangs zur Beratungs- und Prozesshilfe würde bedeuten, dass dieser Rechtsweg für viele Familien verschlossen wird.

Bei dem in Deutschland boomenden Niedriglohnsektor sind davon außerdem Mini-Jobberinnen und Schein-Selbstständige, Leiharbeiter, befristet Beschäftigte und Hartz IV-Bezieher betroffenen. Ebenso wie Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben.

Da das Gesetz nach dem Bundestag auch im Bundesrat beraten wird, fordern die Erwerbsloseninitiativen und die Asylgruppe auch die Bergsträßer Landtagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass die bestehende Rechtslage nicht verändert wird.

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Update 19.2.: Dr. Michael Meister antwortet via „Starkenburger Echo“:

Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Michael Meister (CDU) erinnert in einer Presseerklärung daran, dass CDU, CSU und FDP 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart haben, das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht zu überprüfen und einer missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Dies jedoch unter der Bedingung, dass der Zugang zum Recht allen Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen weiterhin geöffnet bleibt.

„Ziel des Gesetzes ist es, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe effizienter zu gestalten“, so Meister. Die Kosten seien stark gestiegen. Deshalb seien Einsparungen notwendig geworden. Handlungsbedarf sei durch Missbrauch entstanden. „Unberechtigte Bewilligung geht zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen“, so Meister. Deswegen werde es in Zukunft eine umfassendere Prüfung geben. Die Voraussetzungen sollen konkreter gefasst und das Vergütungssystem flexibilisiert werden.

Dazu können wir nur sagen: Bedürftigkeitsprüfungen à la Meister & Co. kennen wir zur Genüge – alleine wenn wir sehen, welche Miethöhe hier seit Jahren gegen jede Realität auf dem Wohnungsmarkt als Obergrenze für Bedürftige festgelegt wird, und unter welchen Schikanen Erwerbslose ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen, wenn sie Hartz IV beantragen. Am Ende läuft es immer darauf hinaus, dass Banker bedürftiger sind als sozial Schwache, weshalb die Erhaltung von deren Boni „alternativlos“ ist, während Erwerbslose immer „ihre Rechte missbrauchen“, sobald sie sie beanspruchen. Auf sowas können wir verzichten (und auf Politiker, die das legitimieren, auch).

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Update 19.5.: Aufgrund des massiven Protestes von Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen, Anwaltsverbänden und einer weitreichenden Öffentlichkeitsarbeit wurde die geplante Kürzung der Prozesskostenhilfe gestoppt.

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