Heizkosten bei Nachtspeicheröfen

Ein Erfahrungsbericht: Verbesserung für Hartz IV-Bezieher, die mit Nachtspeicheröfen heizen.

Ein Hartz IV-Bezieher hatte vor dem Sozialgericht Darmstadt geklagt. Zum Beheizen seiner Wohnung sind Nachtspeicheröfen aufgestellt. In der Wohnung befinden sich 2 Stromzähler. Ein Stromzähler misst den Verbrauch der Nachtaufladung der Nachtspeicheröfen, der andere Zähler den Haushaltsstrom.

Zur Abgabe der Wärme in die Nachtspeicheröfen sind Gebläse eingebaut, diese werden über Thermostate geregelt, um eine konstante Wärme zu ermöglichen. Die Gebläse werden zum großen Teil am Tage betrieben, ihr Stromverbrauch somit dem Haushaltsstrom zugerechnet, da über den Zähler des Heizstromes am Tage kein Strom fließt. Der Stromverbrauch der Gebläse der Nachtspeicheröfen ist allerdings dem Heizstrom zuzurechnen. Der Vergleich vor dem Sozialgericht Darmstadt bestätigt die Auffassung des Klägers. Es wurde vereinbart, dass von den anfallenden Heizkosten 5% noch einmal extra gezahlt werden und somit die Kosten für den Haushaltsstrom entlastet werden (siehe > pdf-Datei).

Um diese Entlastung zu bekommen ist die Vorsprache beim Jobcenter notwendig. Gegebenenfalls muss man Widerspruch gegen anders lautende Bescheide einlegen und wenn erforderlich auch Klage beim Sozialgericht einreichen.

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