Hartz IV-Bezieher werden immer wieder dazu genötigt, alle Tätigkeiten anzunehmen, die ihnen der Vermittler im Jobcenter vorlegt. Oft entsprechen die Angebote nicht den eigentlichen Qualifikation der Betroffenen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz stärkte jetzt die Grundrechte von Hartz IV-Beziehern: Tätigkeiten, die eine spezielle berufliche Qualifikation oder Erfahrung erfordern, die der zu Vermittelnde nicht hat, müssen nicht angenommen werden (Az: L 3 AS 99/15 B ER).
Im konkreten Fall sollte ein Erwerbsloser zu einer Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) als Kinder- und Seniorenbetreuer herangezogen werden. Diese Tätigkeiten entsprachen nicht den Qualifikationen des Hartz IV-Beziehers. Der ist gelernter Bankkaufmann und übt eine Nebentätigkeit als Versicherungsmakler aus. Weil der Familienvater damit noch nicht seine ganze Familie ernähren kann, bezieht er aufstockende Hartz-IV-Leistungen.
Die Richter vertraten die Auffassung, dass die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren mit hohen Fachkompetenzen verbunden ist. Da der Kläger weder berufliche noch andere Erfahrungen in diesem Bereich hat, wurde der Bescheid aufgehoben. Arbeitsgelegenheiten müssen auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein, betonte das Gericht.
Quelle: gegen-hartz.de
Das ist zwar eine wichtige Entscheidung, leider läuft es normalerweise umgekehrt. Man wird gezwungen eine sinnfreie, unqualifizierte Tätigkeit anzunehmen (in meinem Fall Bruchholz zersägen und in Gittercontainer ablegen). Das ist der eigentliche Skandal!