Die Corona-Krise macht auch vor Hartz IV-Beziehern nicht halt. Viele Tafeln sind geschlossen, die Betroffenen müssen sich Lebensmittel im Supermarkt kaufen. Das ist ungefähr so, als müsse sich ein Normalverdiener seine Lebensmittel zu drei- bis vierfach erhöhten Preisen besorgen. Wovon soll ein Erwerbsloser das bezahlen? Einem erwachsenen Hartz IV-Bezieher stehen laut Regelsatz täglich 4,95 Euro für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung. Kinder (4,09 Euro) und Kleinkinder unter sechs Jahren (2,88 Euro) erhalten noch weniger.
Hinzu kommt, dass durch die Schließung von Schulen und Kitas auch das Mittagessen für die Kinder ausfällt, das jetzt zusätzlich finanziert werden muss. Die Unsitte der Hamsterkäufe führt außerdem zu einem eingeschränkten Angebot. Preiswerte Lebensmittel sind oft tagelang ausverkauft und man muss – falls man überhaupt noch welche bekommt – auf teure Markenartikel ausweichen. Außerdem ist es wichtig, in Zeiten von Corona die Hausapotheke auf den neuesten Stand zu bringen. Für Medikamente stehen einem Hertz IV-Bezieher aber gerade mal 16,20 Euro monatlich zur Verfügung.
Doch während für Firmen und Selbstständige – sicher auch sinnvollerweise – Milliardenbeträge zur Verfügung gestellt werden, lehnt die Bundesagentur für Arbeit Mehrbedarfe für Erwerbslose wegen der Corona-Krise grundsätzlich ab. Für Hartz-IV-Bezieher soll es keinen Cent extra geben.
Wir fordern deshalb, auch Erwerbslosen finanziell unter die Arme zu greifen und fänden es hilfreich, wenn die Bergsträßer Bundestagsabgeordneten sich in der Koalition dafür einsetzen würden, dass Hartz IV-Bezieher während der Corona-Krise monatlich automatisch einen Mehrbedarfszuschuss in angemessener Höhe erhalten.
Andere Wege, 7. April 2020