Jobcenter behält Unterhaltszahlungen

Eine Bergsträßer Hartz IV-Bezieherin schreibt uns:

„2012 sprach mir das Gericht Kindesunterhalt in Höhe von 131 Euro (für zwei Kinder) zu. Der Kindesvater erwies sich allerdings als zahlungsunwillig und verdiente zu wenig, um gepfändet zu werden. 2013 teilte mir Neue Wege mit, der Unterhaltsanspruch wäre an sie übergegangen und ließ sich von meiner Anwältin den Titel aushändigen. Ob gezahlt wird, wurde mir nie mitgeteilt… auch keine Angabe auf dem Bescheid.

Seit einem halben Jahr bekomme ich nun kein ALG II mehr und habe einen neuen Titel ausstellen lassen. Da mein EX erben wird, und daher Aussichten bestehen, endlich zumindest Unterhaltsrückstände einzutreiben, wollte ich Auskunft über den alten Titel. Und erfuhr, dass mein EX tatsächlich seit 2013 bis heute die 131 Euro monatlich an Neue Wege zahlt! Obwohl der Anspruch über laufenden Unterhalt für Neue Wege gar nicht mehr galt, wurde bis zur konkreten Nachfrage weiter kassiert. Erst auf Nachfrage wurde mir angeboten die zu Unrecht einbehaltenen Unterhaltszahlungen an mich auszubezahlen!“

Also, wenn ihr in einer ähnlichen Situation seid: Mal bei Neue Wege nachfragen, ob sie noch Kohle haben, die eigentlich euch zusteht.

Beschwerde über Fallmanager

Wir haben einen Beschwerdebrief mit der Bitte um Veröffentlichung zugesendet bekommen. Wieder einmal spielt sich ein Fallmanager als Miniatur-Django auf und versucht, Leute einzuschüchtern. Auszüge daraus könnt ihr in dieser pdf-Datei lesen. Die Namen der Beschwerdeführerin und des Fallmanagers wurden mit ihren Anfangsbuchstaben abgekürzt.

Jobcenter muss Nachilfe finanzieren

An der Bergstraße hat der „Verein Integration durch Bildung“ (VIB) gegen einen negativ beschiedenen Antrag auf außerschulische Lernförderung erfolgreich Widerspruch eingelegt. Das Darmstädter Sozialgericht regelte den Fall in einem Vergleich. Die polnische Mutter eines Grundschulkindes mit Förderbedarf in Rechtschreibung hatte sich an den Verein gewandt. Ergebnis: Der Eigenbetrieb „Neue Wege“ im Kreis Bergstraße muss 75 Prozent der Nachhilfekosten übernehmen, und zwar vorerst ohne zeitliche Beschränkung.

Alles weitere findet ihr in diesem Artikel (hier als pdf) des Bergsträßer Anzeigers vom 10.10.2014.