Hartz IV-Leistungen senken?

Rainer Roth nimmt Stellung zu den neuesten Unverschämtheiten der GroKo:

Die neue Regierung begann mit Demagogie. Gesundheitsminister Spahn erklärte, „niemand müsste in Deutschland hungern, wenn es die Tafeln nicht gäbe“. Er argumentiert gegen einen erfundenen Popanz. Niemand behauptet, dass Hartz IV Hunger bedeute und nur die Tafeln vor Hunger schützten.

Doch Hartz IV verhindert Hunger nicht, wie Spahn wohl meint, denn für viele BezieherInnen reicht die Unterstützung nicht bis zum Ende des Monats. Ein paar Tage ohne Geld bei nahezu leerem Kühlschrank auszukommen, gehört seit Jahrzehnten zum normalen Dasein mit Sozialhilfe. Für den überwiegenden Teil des Monats ist Mangelernährung das wichtigste Thema, nicht Hunger. Davon möchte Spahn ablenken.

Wer den kompletten Beitrag lesen will (empfehlenswert!) kann das hier tun.

Atypische Arbeitsverhältnisse an der Bergstraße

Nach Angaben des DGB sind 49 Prozent der Arbeitnehmer im Kreis Bergstraße in atypischen Arbeitsverhältnissen (befristet, Teilzeit, Leiharbeit, Werkverträge, Minijobs) beschäftigt. Fast jeder vierte Vollbeschäftigte arbeite im Niedriglohnsektor. Die meisten jungen Menschen unter 27 Jahren hätten noch nie einen unbefristeten Arbeitsvertrag gesehen, so DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt).

Im Kreis Bergstraße habe es im letzten Jahr 2838 „Aufstocker“, also erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger gegeben, deren Arbeitseinkommen so niedrig sei, dass sie ergänzend öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen müssten. Sie alle kämen nur mit Nebenjobs und Einschränkungen auf allen Ebenen über die Runden.

> Quelle: morgenweb.de

Armut steigt weiter

Von 2012 bis 2013 ist die Armut laut aktuellem Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands um 0,5 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent der Bevölkerung gestiegen. Dies entspreche mehr als 12,5 Millionen Menschen. Die Statistik zeige einen klaren Trend zur Armutsverschärfung: Seit 2006 ist sie bundesweit um mehr als ein Zehntel gestiegen.

In den einzelnen Bundesländern fällt die Armutsquote unterschiedlich aus. In Bayern und Baden-Württemberg ist sie mit 11,3, bzw. 11,4 Prozent am geringsten. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin liegen die Quoten hingegen deutlich über 20 Prozent.

Bei der Berechnung der Armutsquoten werden im Bericht, wie in der EU üblich, Personen in Haushalten gezählt, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens in Deutschland beträgt. 2013 lag die so errechnete Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt bei 892 Euro.

Den kompletten Armutsbericht gibt es hier als pdf-Datei.

Quelle: tagesschau.de