Widersprüche lohnen sich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten.

Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Insgesamt wurden rund 606.000 Widersprüche und knapp 104.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern, beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

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Fallmanagerin zeigt Zivilcourage

Die Solbach-Freise-Stiftung hat ihren diesjährigen Preis für Zivilcourage an die Fallmanagerin Jana Grebe aus Worpswede vergeben. Sie wurde damit für ihren Einsatz gegen die unsozialen Vorschriften im Job-Center Osterholz-Scharmbeck ausgezeichnet.

Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen an Hartz-IV-Empfänger per Serienbrief verschickt – ohne vorherige Einzelfallprüfung. In dem schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, z. B. mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten.

Frau Grebe sollte als Fallmanagerin den Unterzeichnern dann bei Verstößen die Sozialleistungen kürzen oder streichen. Gegen diese Anweisung wehrte sie sich zunächst monatelang amtsintern und später mit einer leider erfolglosen Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Verden.

Das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Das Projekt sei jetzt beendet. Sie wäre gerne in Berufung gegangen, vor allem, um diese Praktiken von Jobcentern allgemein als rechtswidrig verurteilen zu lassen, hatte dafür aber kein Geld. Sie kündigte ihren Job und sagt: „Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben.“