Die gute Nachricht: KfZ- und andere Versicherungen sind in der Grundsicherung abziehbar, wenn man Einkommen hat – zum Beispiel in Form von Arbeitseinkommen oder Rente. Das vom Regelsatz abziehbare Einkommen verringert sich dadurch um den Versicherungsbetrag, was wiederum dazu führt, dass die Grundsicherung um diesen Betrag steigt. Im Detail:
- Die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar, wenn man Einkommen hat, von dem man es absetzen kann. Dem Antrag auf Einkommensbereinigung muss eine Kopie der Kfz-Zulassung, eine Kopie des Kfz-Briefes sowie eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
- Beiträge für eine Privathaftpflicht-Versicherung sind bis zu einem Betrag von 120 Euro jährlich absetzbar. Dem Antrag muss eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
- Auch die Hausratversicherung ist bis 80 Euro jährlich absetzbar. Auch diesem Antrag muss eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
- Und die Übungsleiterpauschale wurde angehoben. Man kann als Übungsleiter seit 1.1.26 statt bisher 3000 Euro künftig bis zu 3300 Euro jährlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
Die schlechte Nachricht
Die Möglichkeit, die Versicherungen abzusetzen, existiert bereits seit 2023. Informiert worden sind die Grundsicherungsbezieher an der Bergstraße darüber aber nicht. Das hätte zwar nach geltender Rechtsprechung passieren müssen, aber… keine Zeit, zu wenig Personal, zu komplizierte Kommunikation zwischen den Behörden, das sind die Ausreden, die wir von offiziellen Stellen dazu bekommen.
Wir haben mit Sozialamtsleiter Torsten Bach und Sozialdezernent Matthias Schimpf darüber geredet. Sie sehen das Problem, aber keine Lösung. Unser Vorschlag, Gesetzesänderungen immer aktuell den Bescheiden hinzuzufügen, wurde von Schimpf als nicht machbar abgelehnt: Manche Gesetze wären nicht pauschal, sondern jeweils nur nach individueller Bedürftigkeit anwendbar. Das immer in allen Einzelheiten auszudifferenzieren, sei bei rund 3000 vom Sozialamt betreuten Menschen nicht möglich. Was man bei den oben genannten Neuerungen ausdifferenzieren müsste, sehen wir nicht.
Herr Bach schlug vor, in die Bescheide der Grundsicherungsbezieher einen Link aufzunehmen, der auf eine Webseite der Bundesregierung verweist, auf der Neuerungen im Sozialgesetzbuch verständlich erläutert werden. Abgesehen davon, dass alte Menschen Probleme haben, mit Computern umzugehen: Solch eine Website gibt es nicht – und wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben. Bach und Schimpf versprachen zwar, an weiteren Möglichkeiten zu überlegen. Bis die gefunden sind bleibt es aber dabei, dass Grundsicherungsbezieher ohne Jurastudium wenig Chancen haben, die Leistungen, die ihnen zustehen, auch zu bekommen.
Und nein: Rückwirkend kann man die Leistungen, die einem zwar zugestanden hätten, die man aber nicht beantragen konnte, weil man nichts von ihnen wusste, nicht einklagen. Während die Ämter andererseits jeden Cent eintreiben, den man zu viel verdient hat – selbst wenn es Jahre zurückliegt.