Grundsicherung: Kfz-Versicherung vom Einkommen absetzbar

Die gute Nachricht: KfZ- und andere Versicherungen sind in der Grundsicherung abziehbar, wenn man Einkommen hat – zum Beispiel in Form von Arbeitseinkommen oder Rente. Das vom Regelsatz abziehbare Einkommen verringert sich dadurch um den Versicherungsbetrag, was wiederum dazu führt, dass die Grundsicherung um diesen Betrag steigt. Im Detail:

  • Die Kfz-Haftpflicht ist absetzbar, wenn man Einkommen hat, von dem man es absetzen kann. Dem Antrag auf Einkommensbereinigung muss eine Kopie der Kfz-Zulassung, eine Kopie des Kfz-Briefes sowie eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
  • Beiträge für eine Privathaftpflicht-Versicherung sind bis zu einem Betrag von 120 Euro jährlich absetzbar. Dem Antrag muss eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
  • Auch die Hausratversicherung ist bis 80 Euro jährlich absetzbar. Auch diesem Antrag muss eine Kopie des aktuellen Versicherungsbetrags beiliegen.
  • Und die Übungsleiterpauschale wurde angehoben. Man kann als Übungsleiter seit 1.1.26 statt bisher 3000 Euro künftig bis zu 3300 Euro jährlich anrechnungsfrei dazuverdienen.

Die schlechte Nachricht

Die Möglichkeit, die Versicherungen abzusetzen, existiert bereits seit 2023. Informiert worden sind die Grundsicherungsbezieher an der Bergstraße darüber aber nicht. Das hätte zwar nach geltender Rechtsprechung passieren müssen, aber… keine Zeit, zu wenig Personal, zu komplizierte Kommunikation zwischen den Behörden, das sind die Ausreden, die wir von offiziellen Stellen dazu bekommen.

Wir haben mit Sozialamtsleiter Torsten Bach und Sozialdezernent Matthias Schimpf darüber geredet. Sie sehen das Problem, aber keine Lösung. Unser Vorschlag, Gesetzesänderungen immer aktuell den Bescheiden hinzuzufügen, wurde von Schimpf als nicht machbar abgelehnt: Manche Gesetze wären nicht pauschal, sondern jeweils nur nach individueller Bedürftigkeit anwendbar. Das immer in allen Einzelheiten auszudifferenzieren, sei bei rund 3000 vom Sozialamt betreuten Menschen nicht möglich. Was man bei den oben genannten Neuerungen ausdifferenzieren müsste, sehen wir nicht.

Herr Bach schlug vor, in die Bescheide der Grundsicherungsbezieher einen Link aufzunehmen, der auf eine Webseite der Bundesregierung verweist, auf der Neuerungen im Sozialgesetzbuch verständlich erläutert werden. Abgesehen davon, dass alte Menschen Probleme haben, mit Computern umzugehen: Solch eine Website gibt es nicht – und wird es auch auf absehbare Zeit nicht geben. Bach und Schimpf versprachen zwar, an weiteren Möglichkeiten zu überlegen. Bis die gefunden sind bleibt es aber dabei, dass Grundsicherungsbezieher ohne Jurastudium wenig Chancen haben, die Leistungen, die ihnen zustehen, auch zu bekommen.

Und nein: Rückwirkend kann man die Leistungen, die einem zwar zugestanden hätten, die man aber nicht beantragen konnte, weil man nichts von ihnen wusste, nicht einklagen. Während die Ämter andererseits jeden Cent eintreiben, den man zu viel verdient hat – selbst wenn es Jahre zurückliegt.

Demokratie-Alarm

Angesichts des wachsenden Stimmenanteils von rechtsextremen Parteien wie der AfD in den Parlamenten macht es Sinn, demokratische Strukturen zu stärken und zu verteidigen. Wie das gehen kann, darüber hat sich Roland Dorsheimer Gedanken gemacht und einen dreiseitigen Demokratie-Prospekt entwickelt, der Denkanstöße dazu gibt, die man hier lesen, und downloaden kann.

Größter Sozialkahlschlag in der Geschichte der BRD

Kommentar zur neuen Grundsicherung

Mit der Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherung hat die Regierung das alte Hartz IV reanimiert, allerdings mit verschärften Zumutbarkeitsregeln. Viele dieser Regeln hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren für verfassungswidrig erklärt: 2010 etwa den nach wie vor künstlich zu niedrig gerechneten Regelsatz, 2019 die Möglichkeit der kompletten Streichung der Unterstützung, wenn man Forderungen des Jobcenters ablehnt.

Hinzu kommt: Statt der Qualifizierung von Erwerbslosen, wie noch im Bürgergeld vorgesehen, wird jetzt wieder ihre Vermittlung in Arbeit an die erste Stelle gesetzt. Aufgrund mangelnder Ausbildung werden Menschen dadurch in Niedriglohnjobs gezwungen, von denen sie nicht leben können. Eine Spirale, die in Altersarmut endet.

Milliardäre werden gepampert

Die neue Grundsicherung ist aber nur ein Teil des größten Sozialkahlschlags, der jemals in der Geschichte der BRD stattgefunden hat: Geplant sind Kürzungen in der Rente, der Pflege, beim Wohngeld, im Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, bei Frauenhäusern, und sogar bei Behinderten will man sparen. All das, um den Aufbau der modernsten Armee Europas finanzieren zu können.

Die Hauptlast dabei tragen nach Untersuchungen von Wohlfahrtsverbänden und karitativen Einrichtungen vor allem Kinder, Migranten, Erwerbslose, Alleinerziehende, Rentner, pflegende Angehörige und Beschäftigte in Billigjobs. In der Mehrheit sind das Frauen. Die Vermögen der 156 in Deutschland lebenden Milliardäre mit ihrem, von der Schweizer UBS-Bank errechneten Gesamtvermögen von rund 700 Milliarden Dollar, werden nicht angetastet.

AfD verhindern?

Das Gejammer der Altparteien über den steten Stimmenzuwachs der AfD werden wir nach den Wahlen in Ostdeutschland wieder ellenlang ertragen müssen. Die AfD wird man aber nicht durch Gejammer und Sozialabbau stoppen, sondern nur dadurch, dass die Menschen wieder bezahlbaren Wohnraum, zeitnahe Gesundheitsversorgung, pünktlichen ÖPNV, Bildungsmöglichkeiten für alle, eine zukunftsfähige Klimapolitik sowie eine Rente und Sozialleistungen bekommen, von denen sie menschenwürdig leben können.

Andere Wege, 18.7.2026