Wir haben einen unterhaltsamen Beitrag von der Website „Aufgewachter“ bekommen, den wir euch nicht vorenthalten möchten. Es ist eine Art alternative Stellenbewerbung und lautet wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhalte ich von meinem Jobcenter einen Stelleninformationsvorschlag mit dem Zwang per Rechtsfolgenbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich keine Leistungskürzung per Sanktionsbescheid erhalte.
Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.
Bitte teilen Sie meiner Fallmanagerin und meinem Rechtsanwalt innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.
Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, daß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg erhebliche Kosten entstehen können. Für die eventuelle Übernahme entsprechender Gerichts- und Anwaltskosten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Jobcenter.
Die aktuellen Gebühren- und Kostensätze des EUGH entnehmen Sie bitte hier
Sollten Sie von dem o.g. Angebot keine Verwendung machen, so betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
-Der Aufgewachte-
Interessant was den Unterdecksadvokaten so alles einfällt. Das Schreiben ist bestenfalls schlechte Satire und hilft nicht wirklich weiter. Warum nicht gleich eine Rede vor den Vereinten Nationen?
Sowas fällt einem wohl nur ein wenn man sehr viel Zeit und wenig Lust auf Arbeit hat. Offensichtlich hat nicht einmal der „Anwalt“ des Langschläfers eine Vorstellung, welche Funktion der Europäische Gerichtshof hat und wie der Instanzenweg funktioniert.
Tja, was soll man zu diesem Kommentar sagen? Gegen fehlenden Humor kann man nicht argumentieren… 😉
Das ist also eure Vorstellung von Humor? Das ist ja ein Schenkelklopfer. Fips Asmussen wäre stolz auf euch!